Aktuelles

Öffnungszeiten des Büros in den Ferien

In der Zeit vom 09.08.2010 bis 22.08.2010 ist das Büro Montags und Donnerstags geschlossen. In dringenden Fällen erreichen Sie uns unter 0170-1708111. 

Infoabend

Der nächste Infoabend findet am 12.08.2010 in der Gaststätte "Burghardt", Querstraße 7 in Waldbröl statt. Unsere Veranstaltung beginnt wie immer um 19.30 Uhr.

AggerEnergie GmbH verliert Musterprozess

Das Amtsgericht Gummersbach hat in gleich mehreren strittigen Punkten dem Gasendkunden deutlich den Rücken gestärkt. Ausführliche Ausführungen von unserem Vereinsrechtsanwalt Rüdiger Klein, der den Musterprozess geführt hat, können Sie in unserem Mitgliederbereich erhalten.

Eigentümer sollen tief in die Tasche greifen 

Landesgesetz schreibt Dichtheitsprüfung bis 2015 vor

Über 90 Prozent der privaten Abwasserleitungen sind undicht. Eine Sanierung der Rohre kostet die betroffenen Eigentümer durchschnittlich rund 6.000 Euro. Das sind die wichtigsten Erkenntnisse aus einem Pilotprojekt mit rund 850 bebauten Grundstücken im Bereich der Wiehltalsperre. Über ihre Erfahrungen berichteten Fachleute der Gemeinde Reichshof bei einem Informationsabend, zu dem der Verein Haus & Grund Oberberg eingeladen hatte.

Rüdiger Gennies, Bürgermeister von Denklingen, sagte: „Haus & Grund Oberberg ist aus meiner Sicht ein sehr wichtiger Zusammenschluss, da hier die Interessen der Hauseigentümer gebündelt vertreten werden. Das Thema Dichtheitsprüfung beschäftigt die Gemeinde – vor allem in der Wiehltalsperre – schon seit Jahren intensiv.“ Nicht nur die Gemeinde: So viele Mitglieder und Gäste des Haus- und Grundeigentümervereins waren erschienen, dass Spätankömmlinge sogar wieder heimgeschickt werden mussten. In den Vortragssaal des Denklinger Rathauses durften „nur“ 180 Personen.

Rechtsanwalt Volker Steffen, Vorsitzender von Haus & Grund Oberberg, begrüßte die zahlreichen Zuhörer und führte in die Thematik ein. Gesetzliche Grundlage der Dichtheitsprüfung ist Paragraf 61 des Landeswassergesetzes. Danach ist die Prüfung der privaten Abwasserleitungen für alle Neubauten verbindlich, muss für bestehende Gebäude aber auch generell bei Änderungen durchgeführt werden. „Vielen ist aber zweierlei unbekannt“, so RA Steffen weiter, „zum einen ist die Prüfung bis spätestens Ende 2015 auch in allen Bestandsbauten vorzunehmen, zum anderen wird sie künftig alle 20 Jahre wiederholt werden müssen.“

Was dabei alles zu beachten ist, erläuterten die beiden Experten der Gemeinde Reichshof, Sarah Schmidt und Norbert Schindler. Sie wussten aus ihrem Pilotprojekt im Wasserschutzgebiet an der Wiehltalsperre, dass tatsächlich neun von zehn privaten Abwasserkanälen durch die Prüfung fielen. Vielfach müsse man allerdings auch zugestehen, dass es sich bei den festgestellten Undichtigkeiten nur um „einfache Fälle“ handle, erklärte Sarah Schmidt: ein verrutschtes Dichtungsgummi, ein kleiner Riss im Rohr oder eine ausgediente Muffe. Nicht immer ist es gleich eine dicke Wurzel oder eine heftige Absenkung, die das Abwasserrohr quasi unbrauchbar macht.

Kameraprüfung wird in Reichshof nicht anerkannt - in Gummersbach sehr wohl.

Ermitteln lassen sich die Leckagen in den unterirdischen Rohrleitungen mit verschiedenen Methoden. Eine rein optische Inspektion der privaten Leitungen mithilfe einer Kanalkamera wird von der Gemeinde Reichshof jedoch nicht anerkannt. In der Regel kann die Dichtheitsprüfung sowohl mit Luft als auch mit Wasser durchgeführt werden. Bei Hausanschlüssen wird vorzugsweise die Methode mit Wasser angewandt. Dabei wird der zu prüfende Leitungsabschnitt mit einer Blase abgesperrt und das Grundleitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstands mit Wasser gefüllt. Gibt es innerhalb einer bestimmten Zeitspanne keinen Wasserverlust, so ist die Leitung dicht. Fällt der Pegel, so versickert das Wasser – die Leitung ist undicht und muss saniert werden.

Die Kosten für eine solche Reparatur hängen dabei stark vom Schadensbild und der Zugänglichkeit der betroffenen Leitung ab. Mal reicht die Sanierung des vorhandenen Rohrs, mal muss ein Teilstück oder gar die komplette Leitung erneuert werden. Schnell entstehen dabei Kosten von mehreren tausend Euro, die der Privateigentümer vollständig zu tragen hat. Dass man im Kreis der Haus- und Grundstückseigentümer davon nicht gerade begeistert ist, überrascht kaum. Deshalb plant die Interessensgemeinschaft bereits einen zweiten Informationsabend, an dem auch lokale Politiker Stellung zu dem Thema nehmen sollen.

Nach den beiden Referenten der Gemeinde widmete sich Christian Harth von der Kuchem GmbH in seinem Vortrag den technischen Möglichkeiten der Rohrprüfung und -sanierung und zeigte Hartmut Lübke von der Volksbank Oberberg Möglichkeiten der Finanzierung auf.