Dichtheitsprüfung - vom Tisch?!?

Haus & Grund Oberberg rät auch weiterhin, derzeit keine Dichtheitsprüfungen durchführen zu lassen. Dies rät seit gestern auch der Umweltminister des Landes NRW Remmel. Damit hören die Gemeinsamkeiten aber auch schon auf.

Mit ihrer Ankündigung kommt die rot-grüne Minderheitsregierung einer Abstimmungsniederlage in der heutigen Sitzung des Umweltausschusses zuvor. Die CDU hat gestern in einer Fraktionssitzung entschieden, dass sie nun doch den FDP-Antrag zur Aussetzung der Dichtheitsprüfung in NRW unterstützen wird. Damit verfügen CDU, FDP und Linksfraktion über eine gemeinsame parlamentarische Mehrheit.

Die generelle Wasser-/Druckluft- oder Videoprüfung = „Kanal-TÜV“ dürfte damit vom Tisch sein. Umweltminister Remmel hat angekündigt, dass die Landesregierung im Januar 2012 eine eigene Gesetzesinitiative zur Änderung des § 61 a Landeswassergesetz in den Landtag einbringen wird.

Wie kam es dazu:

Der Unmut über den „Kanal-TÜV“ bestand nicht nur bei Haus & Grund Oberberg und Haus & Grund Rheinland, sondern auch bei über 60 Bürgerinitiativen in NRW. Nachdem der Antrag von der letzten Sitzung des Umweltausschusses NRW von der Tageordnung genommen wurde, wurden die Ausschussmitglieder auch von Haus & Grund Oberberg persönlich angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Zudem wurde von Haus & Grund Rheinland das Kurzgutachten von Prof. Dr. Muckel und dessen eindeutige Stellungnahme zur Verfassungswidrigkeit der derzeitigen gesetzlichen Regelung an die Landtagsabgeordneten gesandt.

Sowohl die Zeitungen wie auch das Fernsehen sowie der Hörfunk haben sich dieses Themas angenommen, wofür ich mich an dieser Stelle als 1. Vorsitzender von Haus & Grund Oberberg nochmals recht herzlich bedanken möchte.

Jedoch hat sich nicht nur die CDU-Fraktion im Landtag NRW bewegt. Auch der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Norbert Römer, hat für seine Partei eine Kehrtwende bekannt gegeben und sagt, dass man sich mit dem Koalitionspartner, der Partei Bündnis 90 / Die Grünen, einig sei, dass es zu Veränderungen kommen müsse und man davon ausgehe, dass diese Veränderungen breit und transparent im Parlament diskutiert werden.

Auf der heutigen Sitzung des Umweltausschusses steht nur der FDP-Antrag in der folgenden Fassung auf der Tagesordnung: „Der Landtag fordert die Landesregierung auf, den Vollzug der Dichtheitsprüfung nach § 61 a LWG auszusetzen“. Dieser Antrag dürfte heute mit Mehrheit beschlossen werden. Allerdings ist damit § 61 a Landeswassergesetz nicht aufgehoben, sondern lediglich als Appell an die Landesregierung zu verstehen, den § 61 a Landeswassergesetz nicht umzusetzen. Das heißt, es muss ein formelles Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und § 61 a Landeswassergesetz aufgehoben werden. Umweltminister Remmel hat angekündigt, dass die Fristenregelung gestrichen wird und Art und Umfang geändert werden sollen. Er hat aber zugleich erklärt, dass der Grundsatz, wonach alle Kanäle dicht sein müssen, weiterhin gelten soll. Insofern bleibt abzuwarten, welche Vorschläge eingebracht werden.

Haus & Grund Oberberg und Haus & Grund Rheinland haben zusammen mit anderen, insbesondere den Bürgerinitiativen, dazu beigetragen, dass die Dichtheitsprüfung nicht mehr der Regelfall sein wird, sondern nur noch in Ausnahmefällen erforderlich sein wird. Vermutlich wird am Ende ein Kompromiss eine Mehrheit finden, wonach lediglich in Wasserschutzgebieten eine Dichtheitsprüfung erforderlich sein dürfte. Auch diese Frage wird sich im Gesetzgebungsverfahren klären. Erst dann werden wir wissen, ob die Dichtheitsprüfung tatsächlich „vom Tisch ist“ oder „in abgespeckter Form“ weiter fort besteht.

Waldbröl, den 14.12.2011

Viele Grüße

Ra Volker Steffen

Vorsitzender von Haus & Grund Oberberg

Vorstandsmitglied von Haus & Grund Rheinland

 

 

Aktuelle Links:

 Zu diesem Themenbereich möchte ich Sie daher über die neueste Entwicklung in diesem Bereich ständig auf dem Laufenden halten und Sie an dieser Stelle auf folgende Links im Internet hinweisen:

Reportage des WDR

bürokratie-irrsinn.de

alles-dicht-in-nrw.de

Bericht in plusminus vom 30.11.2011

WDR Nachrichten "Minister rät abwarten" vom 13.12.2011 *)

Berichterstattung

Sendung Sat 1 Planotopia zur Dichtheitsprüfung

 *) Unter "audios" (unten auf der Website) kann man nach einem Doppelklick den original Hörfunkton hören.

Eigentümer sollen tief in die Tasche greifen

Landesgesetz schreibt Dichtheitsprüfung bis 2015 vor

Über 90 Prozent der privaten Abwasserleitungen sind undicht. Eine Sanierung der Rohre kostet die betroffenen Eigentümer durchschnittlich rund 6.000 Euro. Das sind die wichtigsten Erkenntnisse aus einem Pilotprojekt mit rund 850 bebauten Grundstücken im Bereich der Wiehltalsperre. Über ihre Erfahrungen berichteten Fachleute der Gemeinde Reichshof bei einem Informationsabend, zu dem der Verein Haus & Grund Oberberg eingeladen hatte.

Rüdiger Gennies, Bürgermeister von Denklingen, sagte: „Haus & Grund Oberberg ist aus meiner Sicht ein sehr wichtiger Zusammenschluss, da hier die Interessen der Hauseigentümer gebündelt vertreten werden. Das Thema Dichtheitsprüfung beschäftigt die Gemeinde – vor allem in der Wiehltalsperre – schon seit Jahren intensiv.“ Nicht nur die Gemeinde: So viele Mitglieder und Gäste des Haus- und Grundeigentümervereins waren erschienen, dass Spätankömmlinge sogar wieder heimgeschickt werden mussten. In den Vortragssaal des Denklinger Rathauses durften „nur“ 180 Personen.

Rechtsanwalt Volker Steffen, Vorsitzender von Haus & Grund Oberberg, begrüßte die zahlreichen Zuhörer und führte in die Thematik ein. Gesetzliche Grundlage der Dichtheitsprüfung ist Paragraf 61 des Landeswassergesetzes. Danach ist die Prüfung der privaten Abwasserleitungen für alle Neubauten verbindlich, muss für bestehende Gebäude aber auch generell bei Änderungen durchgeführt werden. „Vielen ist aber zweierlei unbekannt“, so RA Steffen weiter, „zum einen ist die Prüfung bis spätestens Ende 2015 auch in allen Bestandsbauten vorzunehmen, zum anderen wird sie künftig alle 20 Jahre wiederholt werden müssen.“

Was dabei alles zu beachten ist, erläuterten die beiden Experten der Gemeinde Reichshof, Sarah Schmidt und Norbert Schindler. Sie wussten aus ihrem Pilotprojekt im Wasserschutzgebiet an der Wiehltalsperre, dass tatsächlich neun von zehn privaten Abwasserkanälen durch die Prüfung fielen. Vielfach müsse man allerdings auch zugestehen, dass es sich bei den festgestellten Undichtigkeiten nur um „einfache Fälle“ handle, erklärte Sarah Schmidt: ein verrutschtes Dichtungsgummi, ein kleiner Riss im Rohr oder eine ausgediente Muffe. Nicht immer ist es gleich eine dicke Wurzel oder eine heftige Absenkung, die das Abwasserrohr quasi unbrauchbar macht.

Kameraprüfung wird in Reichshof nicht anerkannt - in Gummersbach sehr wohl.

Ermitteln lassen sich die Leckagen in den unterirdischen Rohrleitungen mit verschiedenen Methoden. Eine rein optische Inspektion der privaten Leitungen mithilfe einer Kanalkamera wird von der Gemeinde Reichshof jedoch nicht anerkannt. In der Regel kann die Dichtheitsprüfung sowohl mit Luft als auch mit Wasser durchgeführt werden. Bei Hausanschlüssen wird vorzugsweise die Methode mit Wasser angewandt. Dabei wird der zu prüfende Leitungsabschnitt mit einer Blase abgesperrt und das Grundleitungssystem bis zur Oberkante des tiefsten Entwässerungsgegenstands mit Wasser gefüllt. Gibt es innerhalb einer bestimmten Zeitspanne keinen Wasserverlust, so ist die Leitung dicht. Fällt der Pegel, so versickert das Wasser – die Leitung ist undicht und muss saniert werden.

Die Kosten für eine solche Reparatur hängen dabei stark vom Schadensbild und der Zugänglichkeit der betroffenen Leitung ab. Mal reicht die Sanierung des vorhandenen Rohrs, mal muss ein Teilstück oder gar die komplette Leitung erneuert werden. Schnell entstehen dabei Kosten von mehreren tausend Euro, die der Privateigentümer vollständig zu tragen hat. Dass man im Kreis der Haus- und Grundstückseigentümer davon nicht gerade begeistert ist, überrascht kaum. Deshalb plant die Interessensgemeinschaft bereits einen zweiten Informationsabend, an dem auch lokale Politiker Stellung zu dem Thema nehmen sollen.

Nach den beiden Referenten der Gemeinde widmete sich Christian Harth von der Kuchem GmbH in seinem Vortrag den technischen Möglichkeiten der Rohrprüfung und -sanierung und zeigte Hartmut Lübke von der Volksbank Oberberg Möglichkeiten der Finanzierung auf.