Vergangene Woche konnte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) eine positive Bilanz für die öffentliche Wohnraumförderung 2024 ziehen. Grund genug, um Kurs zu halten: So hat Scharrenbach jetzt eine in wesentlichen Punkten unveränderte Förderrichtlinie für das Jahr 2025 vorgelegt und den Fördertopf stabil gehalten. Das ist auch für die Eigentumsförderung gut.
Düsseldorf. Das Land NRW stellt im Jahr 2025 rund 2,3 Milliarden Euro für die öffentliche Wohnraumförderung bereit. Das hat das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung gestern (11. Februar 2025) mitgeteilt. Damit bleibt die Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen auf hohem Niveau. Wie berichtet waren auch im letzten Jahr rund 2,3 Milliarden Euro für die Förderung von mietpreisgebundenen Wohnungen, die Eigentumsbildung und für Modernisierungsprojekte ausgegeben worden.
„Mit der Förderrichtlinie 2025 und rund 2,3 Milliarden Euro für die öffentliche Wohnraumförderung wollen wir in diesem Jahr den Förder-Boom aus 2024 fortsetzen. Dabei setzt die Landesregierung auf Stabilität und Verlässlichkeit, für die, die bezahlbaren Wohnraum für Menschen neu bauen oder modernisieren wollen. Nordrhein-Westfalen bleibt damit der ,place to bau‘“, sagte NRW-Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) zu der gestern veröffentlichten Förderrichtlinie für dieses Jahr, die rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 gilt.
Förderkonditionen im Wesentlichen unverändert
Konkret bedeutet das: Die Förderkonditionen bleiben im Wesentlichen unverändert, die neuen Förderbestimmungen enthalten nur einige kleinere Änderungen in Detailfragen. So bleiben etwa im Mietwohnungsneubau die Höhe der Bewilligungsmieten, der Grunddarlehen und Zusatzdarlehen, die Zinsausgestaltung und die Regelungen über die Verwaltungskostenbeiträge unangetastet. Es sind also maximal 30 Jahre Zinsverbilligung und ein anfänglicher Zins von 0,5 Prozent zu bekommen.
„Abweichend hiervon kann in allen Mietniveaus (M1 bis M4) bei der Förderung der Neuschaffung von Mietwohnraum, von Wohnplätzen sowie bei der Förderung von Modernisierungsmaßnahmen in den ersten fünf Jahren ein anfänglicher Zinssatz von 0,0 Prozent gewährt werden“, berichtet das NRW-Bauministerium. Nach der anfänglichen Nullzinsphase gelten dann die genannten 0,5 Prozent Zinsen bis zum Ende des Verbilligungszeitraums von 30 Jahren (für Azubi-/Studenten-Wohnheimplätze bis zu 40 Jahre).
Eigentumsförderung weiterhin mit guten Konditionen
Bei der Eigentumsförderung sind weiterhin Grunddarlehn von 100.000 bis 184.000 Euro (je nach Kostenkategorie der Kommune) in der Einkommensgruppe A möglich. Für die Einkommensgruppe B kann das Grunddarlehn zwischen 59.000 und 110.000 Euro betragen. Der Betrag erhöht sich jeweils für jedes Kind bzw. jede schwerbehinderte Person um einen Familienbonus von 24.000 Euro. Wer ein Effizienzhaus nach dem Standard EH40 baut, kann weiterhin ein Zusatzdarlehn von 30.000 Euro bekommen. Wer ein barrierefreies Eigenheim kauft oder baut, kann ein Zusatzdarlehn von 11.500 Euro erhalten.
Neu: Die Zinsen liegen in der Einkommensgruppe A für die ersten 30 Jahre bei 0,5 Prozent. In der Einkommensgruppe B betragen die Zinsen anfänglich für fünf Jahre 0,5 Prozent. Kann der B-Förderempfänger vor Ablauf der Zinsbindung nachweisen, dass das Einkommen nach § 13 Absatz 1 WFNG NRW weiterhin unter die Einkommensgruppe B fällt, wird die Zinsvergünstigung für 25 Jahre fortgeführt. Gelingt die Nachweisführung nicht, werden für die folgenden 5 Jahre Darlehenslaufzeit 2 Prozentpunkte über den dann gültigen Basiszinssatz zu entrichten sein. Danach greift die angepasste Grundlage des dann gültigen Basiszinssatzes.
Keine Förderung mehr für fossile Heizungen
Weiterhin gibt es außerdem die Tilgungsnachlässe: Auf Antrag ist ein Tilgungsnachlass von 10 Prozent auf das Grunddarlehen, den Familienbonus und das Zusatzdarlehn für Barrierefreiheit möglich. „Wir freuen uns, dass NRW bei der Wohneigentumsförderung weiterhin mit guten Konditionen am Ball bleibt“, sagte Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen. Die neue Förderrichtlinie sei eine konsequente Fortsetzung der erfolgreichen Förderpolitik der letzten Jahre.
Eine wichtige Neuerung betrifft allerdings die Beheizung der geförderten Gebäude: Hier musste das Land NRW auf das von der Europäischen Union (EU) verhängte Verbot reagieren, welches die Förderung von Heizkesseln untersagt, die allein mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Eine reine Ölheizung oder klassische Gastherme darf daher in einem öffentlich geförderten Gebäude nicht mehr verbaut werden. „Hybride Heizungsanlagen bleiben förderfähig, wenn diese mit einem erheblichen Anteil an erneuerbarer Energie kombiniert sind“, stellte Ministerin Scharrenbach klar.
Die neue Förderrichtlinie finden Sie hier zum Download. Bitte beachten Sie, dass Haus & Grund Rheinland Westfalen keine Beratung zur Wohnraumförderung anbietet. Bei Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an die NRW.BANK.
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Förderrichtlinie NRW-Wohnraumförderung 2025 (PDF, 69 KB)
Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.
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