Grundsteuer verfassungswidrig? Erste Klage ist jetzt eingereicht

Grundsteuer verfassungswidrig?

Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler haben gemeinsam angekündigt, Musterklagen gegen die neue Grundsteuer bis vors Bundesverfassungsgericht zu bringen. Um den Plan wurde es zunächst still, weil erst nach Ablehnung der Einsprüche in den Musterfällen Klage eingereicht werden kann. Im ersten Fall ist es jetzt soweit.

Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler haben gemeinsam angekündigt, Musterklagen gegen die neue Grundsteuer bis vors Bundesverfassungsgericht zu bringen. Um den Plan wurde es zunächst still, weil erst nach Ablehnung der Einsprüche in den Musterfällen Klage eingereicht werden kann. Im ersten Fall ist es jetzt soweit.

Berlin. Beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg ist die erste Klage gegen die reformierte Grundsteuer eingegangen. Eingereicht hat die Klage ein betroffener Eigentümer, der vom Zentralverband Haus & Grund Deutschland unterstützt wird. Es handelt sich um die erste der insgesamt sechs Musterklagen, die der Eigentümerverband unterstützen wird, um sie durch alle Instanzen zu verfolgen und damit eine Überprüfung der reformierten Grundsteuer durch das Bundesverfassungsgericht zu erreichen.

Haus & Grund hegt nämlich genauso wie auch der Bund der Steuerzahler erhebliche Zweifel daran, dass die reformierte Grundsteuer mit dem Grundgesetz vereinbar ist. In einem Gutachten für die beiden Verbände hatte der renommierte Prof. Dr. Gregor Kirchhof diese Rechtsauffassung erhärtet. Die Kritik richtet sich vor allem auf die zur Wertermittlung herangezogenen, jedoch wenig miteinander vergleichbaren Bodenrichtwerte und die Verwendung pauschalierter Nettokaltmieten, die mitunter weit an der Realität vorbei gehen.

Verbände unterstützen Musterklagen gegen Grundsteuer

Auch die fehlende Berücksichtigung näherer individueller Umstände wie Baulasten, Denkmalschutz oder des Erhaltungszustands eines Gebäudes nähren Zweifel an der Verfassungskonformität der neuen Grundsteuer. Daher haben Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler sechs Fälle von Eigentümern ausgewählt, bei denen die festgestellten Probleme besonders deutlich zum Tragen kommen. Dabei handelt es sich um Fälle aus Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen, zwei Fälle aus Nordrhein-Westfalen – und eben jenen Fall aus Berlin.

In allen Fällen musste zunächst Einspruch gegen die Bescheide der jeweiligen Finanzämter eingelegt werden. Erst nach Ablehnung des Einspruchs kann Klage eingereicht werden. Die Finanzverwaltungen spielen jedoch auf Zeit und bescheiden die Einsprüche nicht, weswegen die Verbände unlängst angekündigt haben, die Finanzverwaltungen der betroffenen Länder wegen Untätigkeit zu verklagen (wir berichteten). In Berlin wurde jetzt die Möglichkeit einer sogenannte Sprungklage genutzt: Dabei kann vor Ablehnung des Einspruchs geklagt werden, wenn die Finanzverwaltung zustimmt. Die Berliner Behörde hatte hierfür Wohlwollen signalisiert. Erst nach ihrer offiziellen Zustimmung wird es ein Aktenzeichen zur Klage geben.

Umstrittene Grundsteuer: Rechtliche Hinweise für Eigentümer

Wichtig dabei: Es handelt sich um eine Musterklage, nicht um eine Sammelklage – es können sich also keine weiteren Kläger anschließen. Sollte jedoch am Ende das Bundesverfassungsgericht nach seiner Prüfung des Falls zu dem Ergebnis kommen, dass auch die reformierte Grundsteuer nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, müsste der Gesetzgeber die Grundsteuer erneut reformieren – davon wären dann wieder alle Eigentümer in Deutschland betroffen.

Wer keinen Einspruch gegen seinen Bescheid eingelegt hat, der hätte in diesem Fall also keinen Nachteil. Dennoch kann ein Einspruch gegen den Bescheid sinnvoll sein, wenn die Prüfung Fehler ergibt – wie etwa eine falsche Flächenangabe. Das sagte Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya von Haus & Grund Rheinland Westfalen letzte Woche in der „Aktuellen Stunde“ im WDR Fernsehen. Die Sendung finden Sie hier in der ARD-Mediathek. Mitglieder können sich bei Rechtsfragen außerdem an die Rechtsberatung in ihrem Ortsverein von Haus & Grund wenden.


Volljurist Erik Uwe Amaya, Verbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland Westfalen, informiert im WDR-Fernsehen zur reformierten Grundsteuer.

Dieser redaktionelle Beitrag wurde von Haus & Grund Rheinland Westfalen verfasst.

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