Offener Brief an MdB Dr. Brodesser Kündigungsschutz für Miete - Gesetzesvorlage

Am 23.03.2020 um 12:28 schrieb ra.steffen@t-online.de:

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Dr. Brodesser,

als privater Vermieter und 1.Vorsitzender von Haus & Grund Oberberg e.V. bitte ich Sie, im Namen unserer über 1500 Mitglieder und im eigenen Namen, gegen die geplante Änderung des Mietrechts zu stimmen.

Am 23.03.2020 um 12:28 schrieb ra.steffen(a)t-online.de:

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Dr. Brodesser,

als privater Vermieter und 1.Vorsitzender von Haus & Grund Oberberg e.V. bitte ich Sie, im Namen unserer über 1500 Mitglieder und im eigenen Namen, gegen die geplante Änderung des Mietrechts zu stimmen.

Unsere Mitglieder sind private Vermieter, die Immobilien-Eigentum in der Regel geerbt oder für die Altersversorgung angeschafft haben. In so gut wie allen Fällen sind Bankdarlehen für die Objekte aufgenommen worden, die monatlich bedient werden müssen.

Ein generelles Kündigungsverbot wegen Mietrückstands ohne Prüfung der Einzelsituation kann unsere Mitglieder in existenzielle Nöte bringen.

Angemessen und völlig ausreichend wäre, dass wenn den betroffenen Mietern bei nachgewiesenen finanziellen Einschnitten aufgrund der Virusbedrohung ein prozentuales Stundungsrecht eingeräumt würde.

Sofern die Mieter aufgrund von Kurzarbeit über 40 % weniger Einkommen verfügen sollten, wäre es ausreichend, wenn sie einen zinslosen Stundungsanspruch für den Zeitraum von sechs Monaten gegenüber den jeweiligen Vermietern eingeräumt bekämen.

Wir benötigen als Eigentümer und Vermieter in gleichem Maße von der Politik eine Antwort darauf, wie wir als Vermieter unseren Zahlungsverpflichtungen bei unverschuldeten Mindereinnahmen nachkommen sollen.

Die in der Presse dargestellte Vorgehensweise ist in dieser Form für uns Vermieter unangemessen, benachteiligend und nicht nachvollziehbar.

Ich bitte Sie daher, im Namen unserer Mitglieder und im eigenen Namen, nochmals eindringlich, der Gesetzesänderung in dieser Form nächste Woche nicht zuzustimmen.

Letztlich würde es sich anbieten, nunmehr auch im gesamten Mietrecht, eine Unterscheidung zwischen „privaten Vermietern“ als natürliche Personen und Firmen und Gesellschaften als juristischen Personen (gewerbliche Personengesellschaften) durchzuführen, da die Betroffenheit und die Interessenslage stark divergiert.

Mit freundlichen Grüßen
Ra Volker Steffen
1. Vorsitzender
Haus & Grund Oberberg e.V.
Ludwig-Jahn-Straße 5
51545 Waldbröl

Ra Volker Steffen
Viertelchen 11,
51588 Nümbrecht-Niederbröl
Tel: 02293/4352

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